Wie läuft die Prozedur?

Ärzte aus Entwicklungsländern, zu denen auch die Türkei zählt, die in Deutschland arbeiten bzw. sich weiterbilden möchten, müssen                                

1. das Sprachniveau Deutsch B2 nachweisen,  

2. im Auswanderungsland erworbene Fachkompetenzen und Berufspraxis belegen,

3. nachweisen, dass die medizinische Ausbildung im Auswanderungsland der in Deutschland gleichgestellt ist, 

4. eine Arbeitsstelle in Deutschland nachweisen und 

5. den bestandenen Fachsprachtest für Ärzte (durch deutsche Behörden) belegen können.